01
Was sie ist
Eine Vollmacht für den Fall, dass man selbst nicht mehr entscheiden kann – registriert im Österreichischen Zentralen Vertretungsverzeichnis. Sie kann ausdrücklich digitale Konten und Geräte umfassen.
02
Was sie nicht ist
Keine Nachlassregelung. Mit dem Tod erlischt die Vollmacht; der Bevollmächtigte darf dann nichts mehr. Eine Aufstellung in myLegacy wiederum bevollmächtigt niemanden – sie dokumentiert nur.
03
Zusammenspiel
Vorsorgevollmacht für die Zeit davor, Testament für die Zeit danach, Vermögensaufstellung als Landkarte für beide. Drei Dokumente, drei Aufgaben.