Wissen · Erbrecht und Nachlassplanung

Was ist eine Vorsorgevollmacht – und was nicht?

Eine Vorsorgevollmacht wirkt zu Lebzeiten bei Verlust der Entscheidungsfähigkeit. Mit dem Tod endet sie.

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01

Was sie ist

Eine Vollmacht für den Fall, dass man selbst nicht mehr entscheiden kann – registriert im Österreichischen Zentralen Vertretungsverzeichnis. Sie kann ausdrücklich digitale Konten und Geräte umfassen.

02

Was sie nicht ist

Keine Nachlassregelung. Mit dem Tod erlischt die Vollmacht; der Bevollmächtigte darf dann nichts mehr. Eine Aufstellung in myLegacy wiederum bevollmächtigt niemanden – sie dokumentiert nur.

03

Zusammenspiel

Vorsorgevollmacht für die Zeit davor, Testament für die Zeit danach, Vermögensaufstellung als Landkarte für beide. Drei Dokumente, drei Aufgaben.

Dieser Beitrag ist keine Rechtsberatung. Rechtsstand: Österreich · 2026.