Wissen · Erbrecht und Nachlassplanung

Braucht ein Testament einen Abschnitt zum digitalen Nachlass?

Ein eigener Abschnitt ist nicht Pflicht – aber ohne Hinweis finden Erben und Notar digitale Werte oft nicht.

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01

Was das Testament regelt

Wer erbt. Nicht: wo das Vermögen liegt. Ein Testament kann aber Anordnungen enthalten – etwa, dass eine bestimmte Person Zugriff auf Konten erhält oder Daten gelöscht werden sollen.

02

Was nicht hineingehört

Passwörter und Seed Phrases. Ein Testament wird eröffnet, verlesen und ist Teil des Akts. Zugangsdaten dort zu hinterlegen, wäre fahrlässig.

03

Praxis

Ein Satz im Testament, dass eine Vermögensaufstellung existiert und wo. Die Aufstellung selbst – in myLegacy oder beim Notar hinterlegt – enthält, was es gibt. Der Zugang bleibt getrennt.

Dieser Beitrag ist keine Rechtsberatung. Rechtsstand: Österreich · 2026.