Wissen · Vorsorge und Todesfall

Die ersten 72 Stunden nach einem Todesfall

Wer ist zu informieren, was darf man anfassen – und was besser nicht?

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01

Erste Schritte

Arzt für Totenbescheinigung, Bestattung, Standesamt. Das Standesamt verständigt das Bezirksgericht, das den Gerichtskommissär bestellt. Angehörige müssen das Verfahren nicht selbst eröffnen.

02

Geräte und Konten

Nichts löschen, nichts umbuchen, nichts kündigen, was nicht laufend Kosten verursacht. Das Smartphone aufbewahren und nicht zurücksetzen – es ist der Schlüssel zu allem Digitalen. Zugriffe auf Konten vor der Einantwortung können rechtlich problematisch sein.

03

Sammeln, nicht handeln

Unterlagen, Kontoauszüge, Hinweise auf Online-Konten zusammenstellen. Beim ersten Termin mit dem Gerichtskommissär zählt Vollständigkeit, nicht Geschwindigkeit.

Dieser Beitrag ist keine Rechtsberatung. Rechtsstand: Österreich · 2026.